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Bekanntmachung Amt Itzstedt 15.11.2020

AMT ITZSEDT

Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und des Bußgeldkataloges

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) hat folgende Informationen zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und des Bußgeldkataloges mitgeteilt:

Die Landesregierung hat am 13.11.2020 die Corona-Quarantäneverordnung geändert. Durch die Änderung wird insbesondere das vom Bund vorgegebene neue Verfahren der digitalen Einreiseanmeldung für Einreisende aus Risikogebieten umgesetzt. Für diejenigen Personen, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind oder diese verkürzen können, werden die Vorschriften insofern verdeutlicht, dass diese das Gesundheitsamt unverzüglich über eventuelle Symptome informieren müssen. Die Änderung tritt am 14. November 2020 in Kraft.

Die Änderungsverordnung mit Begründung ist als Anlage 1 beigefügt. Eine konsolidierte Gesamtfassung der ab dem 14.11.2020 geltenden Quarantäneverordnung ist zu finden unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Lesefassung_QuarantaeneVO.html

In dem Zusammenhang wurde auch der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen in Verbindung mit der Quarantäneverordnung überarbeitet und an die Änderungen der Corona-Quarantäneverordnung angepasst. Eine neue Fassung des Bußgeldkataloges vom 13. November 2020 zur Quarantäneverordnung ist als Anlage 2 beigefügt. Dieser sieht Bußgelder zwischen 150 Euro und bis zu 10.000 Euro bei Verstößen vor. Beispielsweise droht Personen, die aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein-, beziehungsweise zurückreisen bis zu 10.000 Euro Bußgeld, wenn sie der Quarantänepflicht nicht nachkommen. Darüber hinaus drohen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder anderen Verantwortlichen Bußgelder zwischen 300 Euro und 4.000 Euro, wenn sie im Zusammenhang mit der Einreise unrichtige Bescheinigungen für einreisende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausstellen.

Ausgangspunkt für die Änderung der Corona-Quarantäneverordnung ist die Verpflichtung für Einreisende aus internationalen Risikogebieten, sich vor der Einreise nach Deutschland digital anzumelden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den vom Bundesministerium für Gesundheit herausgegebenen „Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ vom 5. November 2020 (Bundesanzeiger AT 06.11.2020 B5). Die Anordnungen sind als Anlage 3 beigefügt.

Anlage 1:

https://www.amt-itzstedt.de/dateien/news/corona/info-39420-anlage-1-aenderung-corona-quarantaenevo-201113.pdf?cid=50s&fbclid=IwAR1QkonbRyVDwWwsrJEXUNDdkA_GPnCizzFcLPaFc0XW0u_bK2hcALCWMc0

Anlage 2:

https://www.amt-itzstedt.de/dateien/news/corona/info-39420-anlage-2-bussgeldkatalog-corona-quarantaenevo-201113.pdf?cid=50p&fbclid=IwAR1xtAlPavG1s1cGeB3RUDFAc1v8MDHYB9dTn2la-8Xava6r5g979yIaZ7g

Anlage 3:

https://www.amt-itzstedt.de/dateien/news/corona/info-39420-anlage-3-anordnungen-einreise-risikogebiete-banz-at-081120.pdf?cid=50m&fbclid=IwAR2CSNFHz3sKQ0Bm2-UU6AWwCkia9nC51d5UtAl07yxzSIQKMV9FcTXwb1Q